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Caritas-Sozialstation

Stadtsteinach

Die Motivation unserer Mitarbeiter ist es, Ihnen individuell Hilfe zu bieten, damit Sie oder Ihr Angehöriger in vertrauter Umgebung auch mit Einschränkungen gut leben kann.


Unsere qualifizierten Mitarbeiter unterstützen Sie zu Hause in der Pflege, im Haushalt und in der Betreuung. Wir nehmen uns Zeit für eine individuelle Beratung, beantworten Ihre Fragen zur Pflegeversicherung und entwickeln entsprechend Ihrer Wünsche ein Unterstützungsangebot. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.

Caritas-Sozialstation

Kompetente Betreuung durch ganzheitliche Pflege

Die Leistung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und dem im Vorfeld vereinbarten Leistungsumfang. Geschultes Pflegepersonal erbringt die pflegerischen Leistungen.


Die Mitarbeiter der ambulanten Pflege nehmen auf Wunsch Kontakt zu Ärzten, Therapeuten, Sanitätshäusern und Apotheken auf, um die reibungslose Versorgung sicherzustellen. Nach Vereinbarung ärztliche Anordnungen wie Medikamentenausgabe oder Verbandswechsel führen qualifizierte Pflegefachkräften nach aktuellen Standards aus.

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Unser Angebot.

Ambulante Pflege

Wir pflegen und versorgen unsere Kunden individuell nach Bedarf und nach vorheriger Vereinbarung im eigenen häuslichen Umfeld.

Demenzkranke Bewohner

Unsere hauswirtschaftlichen Kräfte unterstützen die Kunden stundenweise im Haushalt und erbringen haushaltsnahe Leistungen.

Beratung

Bei Fragen zur Pflege und Betreuung bieten wir gerne Beratungen im häuslichen Umfeld an.

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Unsere Preise

und Leistungen.

  • Kosten - Ambulante Pflege (Pflege zu Hause)

    In der ambulanten Pflege, der Pflege zu Hause, können Sie je nach Unterstützungsbedarf ganz individuell Leistungen buchen. Dieses können Leistungen der Pflege, Hauswirtschaft oder Entlastungsleitungen sein. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten je nach Pflegegrad.


    Wir bemühen uns bei unserer Preisgestaltung transparent zu sein. Sollten Sie Fragen zur Finanzierung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Wer trägt die Kosten für die Häusliche Pflege ?

    Abgesehen von der häuslichen Krankenpflege, die von der Krankenkasse übernommen wird, zahlt die Pflegekasse sowohl für die Leistungen, die durch einen professionellen Pflegedienst erbracht werden, als auch für die Pflege, die von Angehörigen oder einer Privatperson übernommen wird. Die Leistungen können auch kombiniert werden, also ein Teil wird von einem Pflegedienst übernommen, der andere Teil von der Privatperson. Die Pflegekasse zahlt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet. Auch für andere Unterstützende Maßnahmen kommt die Pflegekasse auf: Zum Beispiel für Pflegekurse, Wohnraumberatung und Betreuung.

  • Was versteht man unter Pflege zu Hause oder auch Häuslicher Pflege?

    Häusliche Pflege findet, wie der Name schon sagt, in den eigenen vier Wänden statt. Im Gegensatz dazu steht die stationäre Pflege in den Pflegeheimen. Häusliche Pflege ist ein Sammelbegriff für ein ganzes Netzwerk an Hilfsmöglichkeiten, die Sie dabei unterstützen, zu Hause gepflegt zu werden. 


    Die meisten Menschen möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Gerade im Alter gewöhnt man sich nicht so schnell an eine neue Umgebung. Trotz allem ist das Bedürfnis nach Sicherheit mit steigendem Alter groß. Was passiert, wenn ich stürze und niemand ist da? Wer hilf mir in die Dusche? Auch Angehörige haben Angst davor, dass die Eltern sich nicht mehr versorgen können. Schon die Frage, ob die betagte Mutter ihre wichtigen Medikamente nimmt, beunruhigt. Lassen Sie sich beraten, welche Hilfsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und welche Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden.



  • Grundpflegerische Versorgung

    Unser ambulanter Pflegedienst ist für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der Grundpflege benötigen. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!


    Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Grundpflege beantworten:


    Was versteht man unter Grundpflege/ Körperbezogene Pflegemaßnahmen?

    In der Grundpflege geht um die Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse: Dazu gehört Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit. Die Grundpflege ist also neben der medizinischen Behandlungspflege, den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung ein wichtiger Baustein in der Häuslichen Pflege. Zur Abgrenzung hier nochmal etwas genauer:  


    Die Grundpflege bzw. die körperbezogenen Maßnahmen unterstützen Sie bei der Bewältigung der Grundbedürfnisse. Die Behandlungspflege kümmert sich um medizinisch notwendige Versorgung. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen unterstützen Sie bei der Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens, das heißt, Sie erhalten zum Beispiel Hilfe bei Behördenangelegenheiten, bekommen eine Begleitung bei Spaziergängen, erhalten Unterstützung bei der Ausübung Ihres Hobbies und anderes. Die Hilfe bei der Haushaltsführung sorgt für Tätigkeiten wie Einkaufen oder Essen kochen. Zusammengenommen ergibt sich hieraus die Häusliche Pflege. Hier geht es aber nicht nur um die „Versorgung“ eines Menschen, sondern um die Erhaltung der Selbständigkeit.


    Wer hat einen Anspruch auf Grundpflege Körperbezogene Pflegemaßnahmen? 

    Anspruch auf die Grundpflegerische Versorgung bzw. körperbezogenen Maßnahmen haben Menschen ab dem Pflegegrad 1.


    Wie ist es, sich pflegen zu lassen? Will ich das zulassen? 

    Sich von einem fremden Menschen waschen zu lassen ist für viel Menschen eine unangenehme Vorstellung. Dem einen fällt es leichter, anderen fällt das schwerer. Unsere geschulten Mitarbeiter wissen das. Deshalb begegnen sie Ihnen mit großem Respekt. Wann immer es uns möglich ist, kümmert sich das gleiche Team um Sie. Wir sprechen im Fachjargon von „Bezugspflege“. Das ist ein ganzheitlicher Ansatz: Wir betrachten immer den ganzen Menschen mit all seinen Bedürfnissen.

  • Behandlungspflege

    Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Sie nach ärztlicher Verordnung mit Behandlungspflege. Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie über das Angebot!


    Vielleicht können wir Ihnen schon hier Ihre ersten Fragen zur Behandlungspflege beantworten:


    Was versteht man unter Medizinischer Versorgung nach ärztlicher Verordnung oder auch Behandlungspflege?

    Die Behandlungspflege wird von Ihrem Arzt verschrieben, wenn Sie beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine weitere medizinische Versorgung notwendig ist.  


    Sie kann auch dazu dienen, dass ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Auch kann damit eine Haus- / Fachärztliche Behandlung sichergestellt werden.


    Was passiert bei der Behandlungspflege?

    Erkrankungen können eine medizinische Versorgung notwendig machen. Gerne übernehmen unsere geschulten Pflegekräfte die häusliche Krankenpflege, wie zum Beispiel die Insulintherapie bei Diabetes, das Richten und das Überwachen der Einnahme von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.


    Wer zahlt die Behandlungspflege?

    Leistungsträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie beim Einreichen der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen dann die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. 

  • Verhinderungspflege

    Unser Pflegedienst übernimmt die Versorgung Ihres Angehörigen, falls Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind. Bitte rufen Sie uns an, wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege.

     

    Vielleicht helfen Ihnen die folgenden Informationen bereits weiter:

     

    Wer pflegt meinen Vater oder meine Mutter, wenn ich selbst ins Krankenhaus muss?

    Wenn Sie als pflegende Angehörige Zeit für sich brauchen, weil Sie wichtige Termine haben oder aus anderen Gründen in der Versorgung ausfallen, greift die Verhinderungspflege.


    Was versteht man unter Verhinderungspflege/Ersatzpflege?

    Verhinderungspflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht Freiräume für den Pflegenden und ist sowohl stundenweise als auch tage- bzw. wochenweise einsetzbar. Wir pflegen Ihren Angehörigen gut und liebevoll in der Zeit, in der Sie verhindert sind.


    Wann werden die Kosten für die Verhinderungspflege übernommen?

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse: 


    Die zu pflegende Person muss seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Dabei muss die Pflege allerdings nicht zwangsweise nur durch eine Person und auch nicht am Stück ausgeführt worden sein.  


    Ihr Hausarzt kann Ihnen bescheinigen, wie lange Sie bereits Ihre Angehörigen pflegen. 


    Sie haben mehrere Möglichkeiten:  


    1. Sie können die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen 
    2. Ein anderer Angehöriger oder Bekannter übernimmt die Pflege. Diese Hilfe kann ebenfalls abgerechnet werden. 
    3. Auch die Leistung eines Familienentlastenden Dienstes kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. 
    4. Verhinderungspflege ist mit Kurzzeitpflege kombinierbar. 

    Die Verhinderungspflege steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise der Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu. 


    Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam überlegen wir schnell und so unbürokratisch wie möglich wie wir Sie unterstützen können. 


    Wenn Sie durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gepflegt werden, kann die Pflegekasse den bis zu 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall nachgewiesen werden. Die Leistung kann auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.Fügen Sie eine Beschreibung des Tabs mit relevanten Informationen für die Website-Besucher hinzu. Wenn Sie Serviceleistungen anbieten, sollten Sie erläutern Sie, was die einzelnen Leistungen auszeichnet. Wenn Sie Tabs verwenden, um das Angebot eines Restaurants zu bewerben, beschreiben Sie, was die einzelnen Gerichte auszeichnet.

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Unser Team.

Dana Kolenda

Pflegedienstleitung

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Kontakt zu uns.

Caritas-Sozialstation Stadtsteinach

Alte Pressecker Str. 51, 95346 Stadtsteinach


Telefon: 09225 956986-0

Fax: 09225956986-5

E-Mail: dana.kolenda@caritas-ggmbh.de

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